Die Union, das große Geld und die blockierte Energiewende
Ein Essay von Volker Zorn | INGLOP | 28.09.26
Die Union hat sich das Wirtschaftswunder als Gründungserzählung angeeignet. Der Essay untersucht, wie sich hinter dem Versprechen allgemeinen Wohlstands eine Politik entwickelte, die wirtschaftlich Mächtige häufig begünstigte – und warum diese Haltung heute beim Umbau der Energieversorgung besonders folgenreich sein könnte.
1. Der Mythos vom „Vater des Wirtschaftswunders“
Ludwig Erhard mit Zigarre, dazu die Formel „Wohlstand für alle“: Kaum ein Bild hat die wirtschaftliche Geschichte der Bundesrepublik so stark geprägt. Bis heute gilt Erhard vielen als „Vater des Wirtschaftswunders“. Die Bezeichnung verdichtet einen komplexen Aufschwung zur Leistung eines einzelnen Mannes. Sie macht eine Geschichte leicht erzählbar, an der weit mehr Menschen und politische Entscheidungen beteiligt waren.
Die dreiteilige Dokumentation Operation Wunderland richtet den Blick auf die amerikanische Politik nach dem Krieg und auf die Werbung für Marktwirtschaft und Wettbewerb in Westdeutschland. Erhard erscheint darin vor allem als überzeugender Vermittler dieser Wirtschaftsordnung: Er gab ihr ein Gesicht und eine Sprache, die viele Menschen erreichte. Wie weit seine Rolle darüber hinausging, zeigt ein genauer Blick auf das Jahr 1948.
Die Währungsreform war nicht Erhards Werk. Ihre Grundzüge legten die Westalliierten fest; an den abgeschirmten Vorbereitungen in Rothwesten nahm er nicht teil. Als Leiter der Wirtschaftsverwaltung der amerikanisch-britischen Bizone setzte er sich jedoch dafür ein, die neue Währung mit einer Lockerung der Bewirtschaftung und zahlreicher Preiskontrollen zu verbinden. Währungsreform und wirtschaftspolitische Begleitmaßnahmen waren unterschiedliche Vorgänge. Erhards Anteil an Letzteren ist belegt. Daraus folgt weder, dass er den gesamten Aufschwung geschaffen hätte, noch, dass er bloß dessen Werbefigur gewesen wäre.
Der wirtschaftliche Wiederaufstieg hatte viele Voraussetzungen. Trotz der Kriegszerstörungen waren industrielle Kapazitäten, Fachwissen und qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden. Millionen Menschen leisteten die Arbeit, auf der steigende Produktion beruhte. Hinzu kamen die veränderte amerikanische Politik gegenüber Westdeutschland, die Einbindung in internationale Märkte und später die zusätzliche Nachfrage während des Korea-Booms. Auch Währungsreform und Marshallplan prägten die Nachkriegszeit. Wie stark sie das Wachstum jeweils auslösten oder beschleunigten, wird historisch unterschiedlich bewertet; der Aufschwung setzte nicht erst mit der Einführung der D-Mark ein.
Ebenso wenig fiel die soziale Seite der jungen Bundesrepublik vom Himmel. Gewerkschaften, Tarifverhandlungen, Mitbestimmung und politische Auseinandersetzungen bestimmten mit, welcher Anteil des erwirtschafteten Wohlstands bei den Beschäftigten ankam. „Wohlstand für alle“ war ein Versprechen – seine Verwirklichung blieb eine Frage der Machtverteilung.
Gerade deshalb war das Bild Erhards für die Union so wertvoll. Es verband Marktwirtschaft, Wachstum und sozialen Aufstieg mit einer Person und schließlich mit einer Partei. Wer diese Gründungserzählung hinterfragt, bestreitet den Aufschwung nicht. Er fragt, wer ihn ermöglichte, wer an ihm teilhatte und warum vor allem Erhard als sein Urheber in Erinnerung blieb.
🔍 Hintergrund: ► Operation Wunderland 1/3: Ein Volk wird umerzogen ► 2/3: Marktwirtschaft für Anfänger ► 3/3: Propagandakrieg um Deutschland
2. „Wohlstand für alle“ – aber wer erhält zuerst die Vorteile?
Die Soziale Marktwirtschaft versprach, wirtschaftliche Freiheit mit sozialem Ausgleich zu verbinden. Unternehmen sollten investieren und im Wettbewerb wachsen; der entstehende Wohlstand sollte auch bei den Beschäftigten ankommen. Doch zwischen Wachstum und gerechter Verteilung liegt eine politische Entscheidung. Wer legt die Löhne fest? Wer verfügt über die Gewinne? Und wer kann seine Interessen gegenüber dem Staat durchsetzen?
Die Bundesrepublik überließ diese Fragen nicht allein dem Markt. Unabhängige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verhandelten Tarifverträge. Beschäftigte erhielten Mitbestimmungsrechte, während der Sozialstaat ausgebaut wurde – unter anderem durch den Lastenausgleich und die dynamische Rente. Diese Regeln trugen dazu bei, dass der wirtschaftliche Aufschwung für breite Teile der Bevölkerung spürbar wurde. Sie waren Teil politischer Auseinandersetzungen um den erwirtschafteten Wohlstand.
Damit war das Versprechen noch nicht vollständig eingelöst. Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt die einseitige Verteilung des Produktivvermögens ausdrücklich als Schwachpunkt der frühen Sozialen Marktwirtschaft. Viele Menschen konnten sich durch steigende Einkommen mehr leisten. Das Eigentum an Unternehmen und anderen Produktionsmitteln blieb jedoch stark konzentriert. Am wachsenden Wohlstand teilzuhaben bedeutete nicht, gleichermaßen über die Vermögenswerte zu verfügen, mit denen er erwirtschaftet wurde.
Hier liegt die Frage, die den weiteren Essay trägt: Was geschieht, wenn eine Partei Unternehmen und hohe Vermögen entlastet und darauf setzt, dass der Nutzen über Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum später auch bei anderen ankommt? Kritiker beschreiben eine solche Erwartung heute oft als „Trickle-down“. Das war nicht Erhards offizielles Programm und ist kein Urteil über jede Förderung von Unternehmen. Für die spätere Politik der Union ist es jedoch ein Prüfstein: Welche Vorteile wurden wem gewährt, welcher soziale Ausgleich war vorgesehen – und wer profitierte nachweislich?
Die Antwort findet sich nicht in Sonntagsreden über die Soziale Marktwirtschaft. Sie zeigt sich dort, wo konkrete Interessen auf politische Entscheidungen treffen: bei Steuern, Parteispenden und der Frage, wie unabhängig der Staat wirtschaftliche Macht kontrolliert.
🔍 Hintergrund: ► Trickle-down-Ökonomie
3. Strauß: Macht, Wirtschaft und der Umgang mit Kritik
Franz Josef Strauß prägte die CSU und die Bundespolitik über Jahrzehnte. An seiner Laufbahn lässt sich eine Frage untersuchen, die für diesen Essay zentral ist: Wie verhält sich politische Macht, wenn Journalisten, Ermittler oder Verwaltungsbeamte ihr widersprechen?
Die Spiegel-Affäre von 1962 gibt darauf ein eindringliches Beispiel. Nachdem das Nachrichtenmagazin über die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr berichtet hatte, wurden Redaktionsräume durchsucht und Journalisten festgenommen. Der stellvertretende Chefredakteur Conrad Ahlers wurde während seines Urlaubs in Spanien verhaftet. Strauß erklärte zunächst, mit der Angelegenheit nichts zu tun zu haben. Später musste der damalige Verteidigungsminister einräumen, dass er persönlich auf Ahlers’ Festnahme hingewirkt hatte. Die Regierung geriet in eine Krise; Strauß musste schließlich als Verteidigungsminister gehen. Der Fall wurde zu einer Bewährungsprobe für die Pressefreiheit in der jungen Bundesrepublik.
Doch Strauß’ Geschichte erschöpft sich nicht im Konflikt mit dem Spiegel. Seine Ämter und seine Stellung innerhalb der CSU brachten ihn immer wieder an die Schnittstelle von Politik und Wirtschaft. Dort stellt sich eine andere Frage: Gelten für einflussreiche Unternehmer und gut vernetzte Personen dieselben Regeln wie für alle anderen? Der frühere bayerische Finanzbeamte Wilhelm Schlötterer erhob in seinen Büchern Vorwürfe politischer Einflussnahme auf Steuerangelegenheiten. Bernt Engelmann widmete Strauß und seinen Verbindungen zu wirtschaftlichen Interessen mehrere Schwarzbücher. Beide Autoren liefern Fallspuren, keine pauschalen Beweise: Die einzelnen Vorwürfe müssen anhand von Akten, Untersuchungsergebnissen und gerichtlichen Entscheidungen geprüft werden.
Damit verschiebt sich der Blick vom Auftreten eines mächtigen Politikers auf die Funktionsweise von Macht. Sie zeigt sich nicht nur in Reden und Regierungsentscheidungen. Sie zeigt sich auch darin, wer Zugang erhält, wer mit Rücksicht rechnen kann und wie der Staat reagiert, wenn jemand unangenehme Fragen stellt. An der Flick-Affäre wird sichtbar, welche politische Sprengkraft diese Nähe zwischen großem Geld und Parteien gewinnen konnte.
🔍 Hintergrund: ► Bundesarchiv: Das Wunder-Gutachten und die Spiegel-Affäre
4. Flick und die „Bimbes-Republik“
Als der Flick-Konzern seine Beteiligung an Daimler-Benz veräußerte, erzielte er einen steuerpflichtigen Gewinn von rund 1,935 Milliarden D-Mark. Um einen großen Teil davon steuerbegünstigt wieder anzulegen, beantragte er Bescheinigungen beim Bundeswirtschaftsministerium. Das FDP-geführte Ministerium erteilte sie 1976, 1978 und 1981 im Benehmen mit dem Bundesfinanzministerium und den betroffenen Ländern. Die Entscheidungen fielen in die Regierungszeit der sozialliberalen Koalition; CDU und CSU waren auf Bundesebene in der Opposition.
Gleichzeitig floss Geld aus dem Flick-Konzern an Politiker und Parteien. Für die Jahre 1969 bis 1980 werden rund 15 Millionen D-Mark für CDU und CSU, 6,5 Millionen für die FDP und 4,3 Millionen für die SPD genannt. Auch die SPD erhielt also erhebliche Zuwendungen. Die Summen allein beweisen allerdings nicht, dass ein bestimmter Politiker eine Steuerentscheidung gegen Geld traf.
Genau darin lag der politische Kern der Affäre: Ein Konzern verhandelte über die steuerliche Behandlung eines Milliardengewinns und versorgte zugleich Parteien mit Millionenbeträgen. Gegen zwei frühere FDP-Wirtschaftsminister, Hans Friderichs und Otto Graf Lambsdorff, sowie den Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch wurde wegen des Verdachts der Bestechung und wegen Steuerdelikten ermittelt. Der Prozess endete 1987 mit Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung. Ob Flick durch seine Zahlungen politische Entscheidungen beeinflusste, blieb offen. Die Verurteilungen dürfen deshalb nicht als Beweis für einen gekauften Steuerbescheid ausgegeben werden; ebenso wenig räumen sie die politische Frage aus der Welt.
Die Verantwortung der Parteien lässt sich nicht in einem Satz verteilen. Die FDP-geführten Wirtschaftsminister müssen sich an den erteilten Bescheinigungen messen lassen. Für die SPD-geführten Ressorts ist zu prüfen, welche Position sie in den damaligen Verfahren vertraten. Später beantragte die SPD-Fraktion einen Untersuchungsausschuss und verlangte Einsicht in die Ministeriumsakten. Als die Bundesregierung Unterlagen nur unvollständig vorlegte, entschied das Bundesverfassungsgericht 1984, dass dies die Rechte des Ausschusses verletzte. An CDU und CSU richtet sich die Frage, weshalb sie als Oppositionsparteien den größten Anteil der bekannten Flick-Zahlungen erhielten. Dass alle drei Parteiengruppen Geld bekamen, entlastet keine von ihnen; ihre jeweiligen Handlungen bleiben getrennt zu beurteilen.
Jahre später erschütterte eine eigene Spendenaffäre die CDU. Helmut Kohl räumte ein, zwischen 1993 und 1998 insgesamt 2,1 Millionen D-Mark an den offiziellen Rechenschaftsberichten seiner Partei vorbei angenommen zu haben. Die Namen der Geldgeber nannte er auch vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht. Damit blieb der Öffentlichkeit eine entscheidende Prüfung verwehrt: ob mit den Zahlungen politische Erwartungen verbunden waren.
Flick und Kohls „Bimbes“ belegen keine durchgehende geheime Steuerung der Politik. Sie zeigen ein wiederkehrendes demokratisches Problem: Großes Geld verschafft sich Zugang zu Parteien, während seine Wege und mögliche Gegenleistungen der öffentlichen Kontrolle entzogen bleiben. Wer über Steuern und wirtschaftliche Regeln entscheidet, muss sich gerade deshalb daran messen lassen, ob seine Entscheidungen nachvollziehbar sind – und wem sie nützen.
🔍 Hintergründ: ► 15.02.1983: Parteienfinanzierung: Flick-Affäre ► Große Affären in Deutschland – Die Flick Millionen (1982) (ZDF2016) ► Haus der Geschichte: Die Flick-Affäre ► Bundesverfassungsgericht: Entscheidung zum Flick-Untersuchungsausschuss ► Deutscher Bundestag: CDU-Spendenaffäre
5. Das bayerische System: Amigos und die Familie Strauß
In Bayern bekam die Nähe zwischen politischer Macht und persönlichen Beziehungen einen eigenen Namen: „Amigo“. Die Affäre um Ministerpräsident Max Streibl entzündete sich an Berichten über Privatreisen, die ein befreundeter Unternehmer bezahlt hatte. 1993 trat Streibl zurück. Der Fall warf eine Frage auf, die über seine Person hinausreichte: Wie unabhängig kann ein Regierungschef gegenüber wirtschaftlichen Interessen handeln, wenn er zugleich private Vorteile von Unternehmern annimmt?
Der frühere bayerische Finanzbeamte Wilhelm Schlötterer beschrieb in seinen Büchern über Franz Josef Strauß und dessen Nachfolger weitere Fälle, in denen persönliche Nähe zur politischen Spitze nach seiner Darstellung Einfluss auf Verwaltung und Steuerangelegenheiten hatte. Seine Berichte geben diesem Kapitel eine wichtige Perspektive aus dem Inneren der Finanzverwaltung. Die konkreten Vorwürfe müssen jedoch einzeln an Akten, Untersuchungsergebnissen und Gerichtsentscheidungen geprüft werden.
Ein besonders aufsehenerregendes Verfahren betraf Max Strauß, den Sohn des früheren Ministerpräsidenten. Ihm wurde vorgeworfen, Zahlungen des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber nicht versteuert zu haben. Eine erste Verurteilung von 2004 hob der Bundesgerichtshof wegen Mängeln in der Beweiswürdigung auf. Im erneuten Verfahren sprach das Landgericht Augsburg Max Strauß 2007 frei: Es sah keine Beweise dafür, dass er die behaupteten Provisionszahlungen erhalten hatte. Nach den Feststellungen des Gerichts gehörte ihm auch das Schweizer Konto mit dem Decknamen „Maxwell“ nicht.
In den Untersuchungen wurde zudem ein Schreiben bekannt, das Monika Hohlmeier, Strauß’ Schwester, im Zusammenhang mit Darlehen erwähnte. Der Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags konnte die Bedeutung dieser Erwähnung nicht klären. Auf den anhand seiner verfügbaren Unterlagen geprüften gemeinsamen Konten der Geschwister stellte er keine Überweisungen von Schreiber oder einem weiteren untersuchten Beteiligten fest. Zugleich lagen ihm einige Akten nicht vollständig vor. Aus dem Bericht lässt sich kein Fehlverhalten Hohlmeiers ableiten. Welche Vorgänge die Dokumentation Die seltsamen Überweisungen der Monika Hohlmeier behandelt und belegt, muss vor einer weitergehenden Darstellung geprüft werden.
Diese Fälle sind keine Belege für eine gemeinsame Straftat der Genannten. Sie führen aber zu einer politischen Frage, die sich durch die Geschichte der bayerischen CSU zieht: Wie überprüfbar bleiben staatliche Entscheidungen, wenn persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Interessen und politische Macht eng beieinanderliegen? Gerade dann müssen Finanzverwaltung, Justiz und Öffentlichkeit unabhängig arbeiten können.
🔍 Hintergrund: ► Staatliche Archive Bayerns: Max Streibl und die Amigo-Affäre ► Bayerischer Landtag: Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ► Die seltsamen Überweisungen der Monika Hohlmeier
6. Wenn Steuerfahndung unbequem wird: Hessen
Im Jahr 2001 löste eine Dienstanweisung des Frankfurter Finanzamts für Steuerfahndung heftigen Streit aus. Fahnder hielten die darin vorgesehenen Grenzen für die Bearbeitung verdächtiger Geldtransfers für zu hoch. Sie befürchteten, dass mögliche Fälle von Steuerhinterziehung nicht mehr verfolgt würden. Die Finanzverwaltung vertrat eine andere Auffassung. Aus dem Streit entwickelten sich jahrelange Konflikte um Aufgaben, Beurteilungen und den Umgang mit Beschäftigten.
Vier betroffene Steuerfahnder wurden schließlich aufgrund psychiatrischer Gutachten als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt. Sie wurden nicht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Gutachten selbst wurden später Gegenstand eines berufsgerichtlichen Verfahrens. Das Gericht stellte fest, dass der Arzt bei allen vier Begutachtungen fachliche Standards vorsätzlich verletzt hatte; es erteilte ihm einen Verweis und verhängte eine Geldbuße von 12.000 Euro. Ob die Beamten tatsächlich dauerhaft dienstunfähig waren, wurde durch diese mangelhaften Gutachten nicht verlässlich geklärt.
Über die Verantwortung der hessischen Finanzverwaltung kam der Untersuchungsausschuss zu keiner gemeinsamen politischen Bewertung. Die Mehrheit aus CDU und FDP wies zurück, dass die vier Beamten gezielt mithilfe bestellter Gutachten aus dem Dienst gedrängt worden seien. SPD und Grüne kritisierten in ihren abweichenden Berichten den Umgang der Verwaltung mit den Betroffenen und warfen Ministerpräsident Roland Koch sowie Finanzminister Karlheinz Weimar vor, auf deren Hilferufe nicht angemessen reagiert zu haben. Eine persönliche Anweisung Kochs zur Erstellung falscher Gutachten ist damit nicht nachgewiesen.
Der Fall bleibt dennoch schwerwiegend. Ein Streit über die Grenzen wirksamer Steuerfahndung endete für vier Beamte mit der Pensionierung auf Grundlage fachlich mangelhaft erstellter Gutachten. Ob ihre Kritik die Ursache der Personalmaßnahmen war, blieb politisch umstritten. Dass eine Verwaltung ihre Beschäftigten schützen und eine solche Entscheidung sorgfältig prüfen muss, steht außer Frage. Wer Steuerhinterziehung wirksam verfolgen will, braucht Fahnder, die fachliche Bedenken äußern können, ohne dass ihre berufliche Zukunft davon abhängt.
🔍 Hintergrund: ► Hessischer Landtag: Abschlussbericht und abweichende Bewertungen
7. Gustl Mollath: ein zweiter Fall, eine verwandte Frage
Der Fall Gustl Mollath spielte sich in Bayern ab und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der hessischen Steuerfahnder-Affäre. Hier ging es um ein Strafverfahren und die Unterbringung eines Menschen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Mollath hatte außerdem auf mutmaßliche Schwarzgeldgeschäfte im Umfeld der HypoVereinsbank hingewiesen. Seine Hinweise führten zunächst nicht zu einer umfassenden Aufklärung der Vorgänge. Ein interner Revisionsbericht der Bank aus dem Jahr 2003, der erst Jahre später öffentlich wurde, bestätigte Teile seiner Angaben zu Unregelmäßigkeiten – nicht sämtliche Vorwürfe.
2006 ordnete das Landgericht Nürnberg-Fürth Mollaths Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort blieb er mehr als sieben Jahre, bis er 2013 freikam und das Verfahren wiederaufgenommen wurde. 2014 sprach ihn das Landgericht Regensburg frei, hob die frühere Unterbringungsentscheidung auf und ordnete eine Entschädigung für die vollzogene Unterbringung an.
Der Freispruch muss genau beschrieben werden. Das Regensburger Gericht sah eine gefährliche Körperverletzung an Mollaths damaliger Ehefrau als erwiesen an. Es konnte jedoch nicht ausschließen, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. Bei weiteren Vorwürfen – darunter Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung – fehlte dem Gericht ein ausreichender Tatnachweis. Es ordnete keine erneute Unterbringung an. Der Freispruch besagt daher weder, dass sämtliche Anschuldigungen gegen Mollath erfunden waren, noch, dass seine Hinweise auf Finanzgeschäfte der nachgewiesene Grund für die jahrelange Unterbringung waren.
Gerade diese Unterscheidung macht den Fall für den Essay wichtig. Mollaths Hinweise enthielten einen überprüfbaren Kern; zugleich wurde über seine Freiheit in einem anderen Verfahren entschieden. Beides muss für sich betrachtet werden. Die verwandte Frage zu Hessen lautet: Wie sorgfältig prüfen staatliche Stellen Hinweise auf mögliche Finanzdelikte – und wie sorgfältig prüfen sie Entscheidungen, die das Leben der Menschen, von denen solche Hinweise kommen, grundlegend verändern?
🔍 Hintergrund: ► Die Story im Ersten: Der Fall Mollath ► Landgericht Regensburg: Pressemitteilung zum Urteil von 2014
8. Die entscheidende Probe: Warum wurde die Energiewende gebremst?
Die Klimakrise kam nicht überraschend. Schon vor Jahrzehnten warnten Wissenschaftler öffentlich vor den Folgen steigender Treibhausgasemissionen. Seitdem wurden die Erkenntnisse genauer, die Warnungen dringlicher und die Möglichkeiten zum Handeln größer. Wenn der Abschied von Kohle, Öl und Gas dennoch immer wieder verzögert wurde, lag das nicht an einem grundsätzlichen Mangel an Wissen. Es waren politische Entscheidungen darüber, wie schnell sich die Energieversorgung verändern sollte – und wer die Kosten dieses Wandels tragen würde.
Dass ein anderer Weg möglich war, bewies die erste rot-grüne Bundesregierung. Hermann Scheer (SPD) erkannte früh das Potenzial erneuerbarer Energien und warb beharrlich für einen grundlegenden Umbau: weg von einer Versorgung durch wenige große Kraftwerke, hin zu Strom aus vielen Anlagen in den Händen von Bürgern, Kommunen und Unternehmen. Gemeinsam mit Mitstreitern wie Hans-Josef Fell von den Grünen trieb er das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) voran. Unter Bundeskanzler Gerhard Schröder wurde es im Jahr 2000 beschlossen. Die feste Vergütung für eingespeisten Strom gab Investitionen Planungssicherheit und eröffnete neuen Akteuren den Zugang zum Energiemarkt. Scheers und Fells Ausdauer sowie die politische Durchsetzung durch die Regierung Schröder verdienen Anerkennung: Sie machten aus einer Zukunftsidee praktische Politik.
Damit berührte die Energiewende eine Machtfrage. Wer selbst Strom erzeugen kann, ist weniger auf die bisherigen Versorger angewiesen. Wer in Wind und Sonne investiert, braucht weniger fossile Brennstoffe. Der Umbau schafft neue wirtschaftliche Chancen und entwertet zugleich Teile bestehender Geschäftsmodelle. Daraus folgt nicht, dass jede Kritik an Förderkosten oder Netzengpässen ein Vorwand war. Es folgt aber, dass Entscheidungen über Förderregeln, Windflächen und Netze immer auch darüber bestimmen, welche Unternehmen und Eigentümer im Energiesystem der Zukunft Platz finden.
Ein Einschnitt kam 2012. Die Bundesregierung aus Union und FDP kürzte die Förderung neuer Solaranlagen. Sie verwies auf gesunkene Anlagenpreise und steigende Förderkosten; Kritiker warnten vor einem Schaden für die Branche. Katherina Reiche, damals parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, verteidigte die Kürzungen im Bundestag. Der jährliche Zubau von Photovoltaik ging in den Folgejahren deutlich zurück; 2015 lag er bei rund 1,4 Gigawatt. Das belegt die Entwicklung, aber noch keine alleinige Ursache: Auch internationale Konkurrenz, sinkende Modulpreise und weitere Änderungen der Förderregeln wirkten auf die deutsche Solarindustrie ein. Fest steht, dass Union und FDP den Förderrahmen bewusst einschränkten, obwohl ein schneller Ausbau für den Klimaschutz gebraucht wurde.
Beim Wind zeigte Bayerns 10-H-Regel, wie stark eine Landesentscheidung den verfügbaren Raum begrenzen konnte. Sie knüpfte den Bau von Windrädern grundsätzlich an einen Abstand zur Wohnbebauung, der dem Zehnfachen ihrer Höhe entsprach; später wurden Ausnahmen und Lockerungen eingeführt. Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes beziffert das zusätzliche theoretische Leistungspotenzial auf bayerischen Flächen ohne die frühere Beschränkung auf mehrere Gigawatt. Das ist keine Menge an Strom, die tatsächlich gebaut oder erzeugt worden wäre. Es zeigt jedoch, wie groß der durch die Regel eingeschränkte Planungsspielraum war.
2026 steht die Förderpolitik erneut zur Entscheidung. Die Bundesregierung unter Friedrich Merz hat eine EEG-Novelle in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen abzuschaffen; für neue kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt soll es nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums keine dauerhafte Förderung mehr geben. Ministerin Reiche will den Ausbau stärker mit den Stromnetzen abstimmen und verweist auf Kosten, Marktintegration und Versorgungssicherheit. Der Entwurf enthält zugleich zusätzliche Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land. Deshalb wäre es ungenau, die gesamte Reform schon jetzt als erwiesene Blockade zu bezeichnen. Die entscheidende Prüfung lautet: Erleichtern die neuen Regeln den Bau und Betrieb erneuerbarer Anlagen insgesamt – oder erschweren sie gerade Bürgern und kleineren Akteuren den Einstieg? Das parlamentarische Verfahren läuft; seine Folgen sind noch nicht messbar.
Die Gas- und Kraftwerksfrage gehört ebenfalls in diese Prüfung. Für Zeiten ohne ausreichend Wind- und Sonnenstrom braucht das System gesicherte und flexible Leistung. Die Regierung fördert deshalb neue steuerbare Kapazitäten und begründet dies mit Versorgungssicherheit und dem Kohleausstieg. Zu untersuchen ist, welche Technologien die Ausschreibungen tatsächlich ermöglichen, wie lange neue Anlagen fossiles Gas benötigen und ob sie den Ausbau von Speichern und anderen flexiblen Lösungen ergänzen oder verdrängen. Eine Förderung von Reservekapazität ist für sich genommen noch kein Beweis für eine Absicht, die Energiewende aufzuhalten.
Die Affären der vorherigen Kapitel beweisen keine geheime Verbindung zu diesen Energieentscheidungen. Sie begründen aber, warum bei wirtschaftspolitischen Weichenstellungen genau nach Zugang und Einfluss gefragt werden muss. Wer wird gehört? Wessen Kosten werden berechnet? Wessen Verluste erscheinen als schützenswert – und wer trägt die Folgen eines verzögerten Klimaschutzes?
Die Union kann ihre Entscheidungen mit Kosten, Netzen und Versorgungssicherheit begründen. Sie muss sich zugleich daran messen lassen, ob ihre Regeln den rechtzeitigen Umstieg ermöglichen. Nach Jahrzehnten gesicherter Warnungen reicht das Bekenntnis zur Energiewende nicht mehr aus. „Wohlstand für alle“ verliert seinen Sinn, wenn heutige Vorteile durch eine wachsende Klimabelastung für andere und für kommende Generationen erkauft werden.
🔍 Hintergrund: ► Klimawandel ► Crash 2030 – Ermittlungsprotokoll einer Katastrophe ► Energiewende ► Klimaschutz zwischen Verantwortung und Blockade ► Zeitenwende ► Hoimar von Ditfurths Warnung von 1978 ► Tagesschau-Bericht über die erste Weltklimakonferenz 1979 ► Die Erdzerstörer ► Fuck the Planet – Ist unser Klima noch zu retten? ► Trump und Putin: Eskalation aus Schwäche – und der fossile Kern der Macht
9. Schluss: Wem soll die Zukunft gehören?
„Wohlstand für alle“ versprach die Union – doch seit den Anfängen der Bundesrepublik wird darum gestritten, wer wirtschaftliche Macht begrenzen und wer sozialen Ausgleich bezahlen soll. Selbst die frühe CDU kannte diesen Konflikt: Ihr Ahlener Programm von 1947 wandte sich gegen die Konzentration wirtschaftlicher Macht und forderte Mitbestimmung. Zwei Jahre später setzte sich mit den Düsseldorfer Leitsätzen die marktwirtschaftliche Richtung durch. Der Gegensatz zwischen Union und SPD entstand nicht erst in den heutigen Koalitionsverhandlungen; er reicht bis in die Entstehungszeit der Bundesrepublik zurück.
Die aktuelle Pflegedebatte macht ihn erneut sichtbar. Die SPD will die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzen und die private Pflegeversicherung stärker an gemeinsamen Lasten beteiligen. Der CDU-Gesundheitsminister lehnt den vorgeschlagenen „Pflegedeckel“ bislang ab, während eine CSU-Politikerin den Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung unterstützt. Auch innerhalb der Union gibt es also unterschiedliche Stimmen. Die Entscheidung, um die gestritten wird, bleibt dieselbe: Wer trägt die Last – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oder eine breitere Gemeinschaft, an der sich wirtschaftlich Stärkere angemessen beteiligen?
Noch deutlicher zeigt sich diese Richtungsfrage an der Energiewende. Hermann Scheer (SPD), Hans-Josef Fell (Grüne) und die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder schufen mit dem EEG einen Rahmen, in dem Bürger, Kommunen und neue Unternehmen selbst Energie erzeugen konnten. Union und FDP kürzten 2012 die Solarförderung; die CSU schränkte in Bayern mit 10 H die Flächen für Windkraft ein. Diese Beschlüsse haben den Ausbau begrenzt. Wer sie angesichts längst bekannter Klimarisiken als bloße Fehleinschätzungen abtut, verkennt ihre politische Tragweite: Sie ließen bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen mehr Zeit und verschoben einen Teil der Kosten des Umbaus und der Klimafolgen in die Zukunft.
Die Affären dieses Essays beweisen nicht, dass energiepolitische Entscheidungen gekauft wurden. Sie zeigen, weshalb wir bei jeder großen Reform nach Einfluss und Verteilung fragen müssen. Der belegbare Vorwurf an Union und FDP liegt in ihren Entscheidungen zur Energiewende und deren Folgen. Wer bestehende Vermögen und Geschäftsmodelle vor tiefgreifender Veränderung schützt, muss erklären, warum Pflegebedürftige, Beschäftigte und kommende Generationen die schwereren Lasten tragen sollen.
Wohlstand für alle darf nicht bedeuten, Vorteile heute privat zu sichern und die Rechnung morgen der Allgemeinheit vorzulegen. Ob dieses Versprechen noch etwas gilt, entscheidet sich daran, ob die Energiewende jetzt vorankommt – und ob ihre Chancen und Kosten gerecht verteilt werden.
🔍 Hintergrund: ► Wem gehört die Zukunft? (Essay)